Mein Beratungsschwerpunkt erstreckt sich auf die Vorbereitung – einschließlich der Projektplanung -, die Durchführung und die Nachbereitung von Hauptversammlungen.


Das Handeln der Organe gerät zunehmend in den Fokus der Öffentlichkeit, der Strafverfolgungsbehörden und der Gerichte. Vermehrt kommte es zu streitigen Auseinandersetzungen, wenn sich ein Unternehmen von einem Geschäftsleiter trennt.


Aktienrechtliche und kapitalmarktrechtliche Streitigkeiten sind ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit. Insbesondere bei Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklagen gegen Gesellschafterbeschlüsse sowie bei Freigabeverfahren verfüge ich über eine umfassende Expertise, die ich in zahlreichen komplexen Verfahren unter Beweis gestellt habe.


Der Detaillierungsgrad der Veröffentlichungs- und Mitteilungspflichten ist immens. Zu beachten sind die vielschichtigen gesetzlichen Vorgaben des europäischen und des nationalen Gesetzgebers sowie die mittlerweile zahlreiche Rechtsprechung.