BERATUNG VON ORGANEN UND AKTIONÄREN
Das Handeln der Organe gerät zunehmend in den Fokus der Öffentlichkeit, der Strafverfolgungsbehörden und der Gerichte. Vermehrt kommte es zu streitigen Auseinandersetzungen, wenn sich ein Unternehmen von einem Geschäftsleiter trennt. In diesen sowie in sonstigen Sondersituationen berate ich die Organe (Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat) bei der Einhaltung ihrer Sorgfaltspflichten und der weiteren Anforderungen im Bereich des Gesellschaftsrechts. Selbstredend unterstütze ich Sie auch gerne im laufenden, täglichen Geschäft. Überdies vertrete ich die Interessen von institutionellen Investoren bei der Geltendmachung Ihrer Interessen.